Zur Navigation Zum Artikel

Wenn Sie sich diesen Artikel vorlesen lassen wollen benutzen Sie den Accesskey + v, zum beenden können Sie den Accesskey + z benutzen.

20. Juni 2012

Zeitungsinhalte schützen

Beim Medienforum NRW diskutierten Verleger und Politiker über das Leistungsschutzgesetz.

Was braucht man für eine zünftige Debatte? Informationen, Meinungen und Diskussionspartner. All das findet man bequem im Internet, und den Treffpunkt für den Meinungsaustausch bietet es gleich noch dazu. Kein Wunder also, dass die Netzgemeinde alarmiert ist, wenn der Zugang zum Debattenfutter, zu Zeitungsartikeln und -kommentaren schwieriger werden könnte, weil die Verleger ihr geistiges Eigentum sichern wollen.

Beim Medienforum NRW kamen Verleger und Politiker zu Wort. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) war am Dienstag nach Köln gereist, um den Gesetzentwurf ihres Hauses zu verteidigen: "Geistiges Eigentum ist für mich nicht zu einem alten Begriff aus einer früheren analogen Zeit geworden. Sondern es hat eine Grundlage in unserer Verfassung." Es gehe darum, dass wirtschaftliche Risiko, das die Verlage eingehen, wenn sie Journalisten für Artikel bezahlen, abzusichern.

Christian Nienhaus, Vorsitzender der NRW-Verleger und einer der Geschäftsführer der WAZ Mediengruppe, drückte es so aus: "Wir geben den Urhebern ein festes monatliches tarifliches Gehalt und Sozialleistungen." Und deshalb müssten sie die so geschaffenen Inhalte auch schützen. Wer also einen Zeitungsartikel online für kommerzielle Zwecke nutzen will, müsste künftig einen Lizenzvertrag mit dem Verlag abschließen – oder eine Unterlassungsklage fürchten.

Werbung


Wer könnte das sein? Google wurde nicht beim Namen genannt, aber Leutheusser-Schnarrenberger machte klar, worum es ihr geht: "Das richtet sich zuallererst an die, die gerade auch mit Pressetexten oder Teilen von Pressetexten ihr Modell so interessant machen wollen, dass möglichst viele Nutzer, aber gerade auch die Werbewirtschaft Plattformen und Angebote nutzen."

Suchmaschinen oder Nachrichten-Portale also: Sie stellen interessante Überschriften, Teaser oder ganze Absätze aus Zeitungsartikeln zusammen und ordnen sie thematisch, und weil das so interessant ist, kommen viele Nutzer auf die Seite, was wiederum Werbeerlöse bringt. Während die Urheber davon nichts haben. Das soll sich ändern mit dem neuen Leistungsschutzrecht für die Presse.

Aber was so einfach klingt, ist es nicht. Denn auch Blogs und Diskussionsforen oder persönliche Seiten in sozialen Netzwerken werden interessanter durch Zeitungsartikel. Die werden nicht nur verlinkt, sondern auch zitiert, angerissen, kopiert. Manche Kritiker fürchten, es drohe eine Abmahnwelle und die einzigen Profiteure des Gesetzes könnten Anwälte sein, die unerlaubten Nutzungen nachjagen. Während die neue Freiheit, dass jeder mitreden kann, weil alle Informationen und Meinungen öffentlich sind, auf der Strecke bleibe.

"Der private Nutzer ist davon nicht betroffen", versichert dagegen Leutheusser-Schnarrenberger. Zugleich gestand sie aber ein, dass die Abgrenzung nicht ganz leicht sei. Wer Werbung auf seinem Blog hat oder sonstwie Geld damit verdient, wäre in diesem Sinn wohl kein privater Nutzer mehr.

Autor: Jürgen Hein (dpa)


4 Kommentare

Damit Sie Artikel auf badische-zeitung.de kommentieren können, müssen Sie sich bitte einmalig bei Meine BZ registrieren. Bitte beachten Sie unsere Diskussionsregeln, die Netiquette.

Die veröffentlichten Kommentare geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.

 

Thomas Bender

Registriert seit: 04.02.2010

Kommentare: 2512

20. Juni 2012 - 14:16 Uhr

Ist die BZ beim Thema Leistungsschutzrecht auch Partei?

Verstoß gegen Netiquette melden

Harald Meierhofer  

Harald Meierhofer

Registriert seit: 12.09.2011

Kommentare: 2115

20. Juni 2012 - 14:54 Uhr

Zitat aus einem Beitrag von Heise.de:
"Alltagsformulierungen wie Überschriften oder einzelne Sätze könnten "für ein Jahr dem allgemeinen Sprachgebrauch entzogen" werden, meint Till Kreutzer vom Portal iRights.info. Der Rechtsanwalt, der zu den schärfsten Kritikern des Leistungsschutzrechts zählt, hat herausgearbeitet, dass künftig jeder, der zu gewerblichen Zwecken selbst kleinste Teile oder Wortfetzen aus einer Verlagspublikation öffentlich zugänglich mache – etwa in einem Pressespiegel, Blog, einer Twitter-Nachricht oder einem Facebook-Post – künftig eine Erlaubnis brauche. Selbst Webadressen, die – wie die URL-Langfassung bei heise online – eine Überschrift enthielten, dürften nicht mehr ohne Weiteres angegeben oder verlinkt werden."

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Viel-Kritik-an-Entwurf-fuer-Leistungsschutzrecht-1618764.html

Und selbstverständlich ist die BZ Partei.
Die einzige Frage, die bleibt, ist, ob die BZ dieses leistungsschutzrecht auch für ihre Vielzahl von Rechtschreibfehlern in Anspruch nehmen will...

Verstoß gegen Netiquette melden

 

Michael Keller

Registriert seit: 12.03.2012

Kommentare: 746

20. Juni 2012 - 15:01 Uhr

Ein Forum zum Thema Leistungsschutz für Verleger, bei dem ausgerechnet nur Verleger und Politiker ohne Gegenmeinung zu Wort kommen?

Das klingt arg einseitig und nach reiner Lobby-Veranstaltung - eigentlich keine müde Zeile wert (wenn das Thema nicht so brisant wäre).

Verstoß gegen Netiquette melden

 

Thomas Bender

Registriert seit: 04.02.2010

Kommentare: 2512

20. Juni 2012 - 17:59 Uhr

Ein paar lesenswerte Links zum Thema:

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/leistungsschutzrecht-im-raederwerk-der-suchmaschinen-11685451.html

http://www.zeit.de/digital/internet/2012-06/leistungsschutzrecht

http://www.stefan-niggemeier.de/blog/das-leistungsschutzrecht-selten-war-es-so-tot-wie-heute/

http://www.fixmbr.de/was-war-nur-schiefgelaufen-2/

Verstoß gegen Netiquette melden



Weitere Artikel: Computer & Medien