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20. Juni 2012
Zeitungsinhalte schützen
Beim Medienforum NRW diskutierten Verleger und Politiker über das Leistungsschutzgesetz.
Was braucht man für eine zünftige Debatte? Informationen, Meinungen und Diskussionspartner. All das findet man bequem im Internet, und den Treffpunkt für den Meinungsaustausch bietet es gleich noch dazu. Kein Wunder also, dass die Netzgemeinde alarmiert ist, wenn der Zugang zum Debattenfutter, zu Zeitungsartikeln und -kommentaren schwieriger werden könnte, weil die Verleger ihr geistiges Eigentum sichern wollen.
Beim Medienforum NRW kamen Verleger und Politiker zu Wort. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) war am Dienstag nach Köln gereist, um den Gesetzentwurf ihres Hauses zu verteidigen: "Geistiges Eigentum ist für mich nicht zu einem alten Begriff aus einer früheren analogen Zeit geworden. Sondern es hat eine Grundlage in unserer Verfassung." Es gehe darum, dass wirtschaftliche Risiko, das die Verlage eingehen, wenn sie Journalisten für Artikel bezahlen, abzusichern.
Christian Nienhaus, Vorsitzender der NRW-Verleger und einer der Geschäftsführer der WAZ Mediengruppe, drückte es so aus: "Wir geben den Urhebern ein festes monatliches tarifliches Gehalt und Sozialleistungen." Und deshalb müssten sie die so geschaffenen Inhalte auch schützen. Wer also einen Zeitungsartikel online für kommerzielle Zwecke nutzen will, müsste künftig einen Lizenzvertrag mit dem Verlag abschließen – oder eine Unterlassungsklage fürchten.
Werbung
Wer könnte das sein? Google wurde nicht beim Namen genannt, aber Leutheusser-Schnarrenberger machte klar, worum es ihr geht: "Das richtet sich zuallererst an die, die gerade auch mit Pressetexten oder Teilen von Pressetexten ihr Modell so interessant machen wollen, dass möglichst viele Nutzer, aber gerade auch die Werbewirtschaft Plattformen und Angebote nutzen."
Suchmaschinen oder Nachrichten-Portale also: Sie stellen interessante Überschriften, Teaser oder ganze Absätze aus Zeitungsartikeln zusammen und ordnen sie thematisch, und weil das so interessant ist, kommen viele Nutzer auf die Seite, was wiederum Werbeerlöse bringt. Während die Urheber davon nichts haben. Das soll sich ändern mit dem neuen Leistungsschutzrecht für die Presse.
Aber was so einfach klingt, ist es nicht. Denn auch Blogs und Diskussionsforen oder persönliche Seiten in sozialen Netzwerken werden interessanter durch Zeitungsartikel. Die werden nicht nur verlinkt, sondern auch zitiert, angerissen, kopiert. Manche Kritiker fürchten, es drohe eine Abmahnwelle und die einzigen Profiteure des Gesetzes könnten Anwälte sein, die unerlaubten Nutzungen nachjagen. Während die neue Freiheit, dass jeder mitreden kann, weil alle Informationen und Meinungen öffentlich sind, auf der Strecke bleibe.
"Der private Nutzer ist davon nicht betroffen", versichert dagegen Leutheusser-Schnarrenberger. Zugleich gestand sie aber ein, dass die Abgrenzung nicht ganz leicht sei. Wer Werbung auf seinem Blog hat oder sonstwie Geld damit verdient, wäre in diesem Sinn wohl kein privater Nutzer mehr.
Autor: Jürgen Hein (dpa)



