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Zustupf für den Auslandaufenthalt

  • Ingrid Laue

  • Fr, 22. März 2013
    Liebe & Familie

     

Unter bestimmten Voraussetzungen haben junge Leute, die als Au-pair arbeiten, Anspruch auf Kindergeld.

Ein Au-pair-Aufenthalt kann den Horizont erweitern.   | Foto: dpa
Ein Au-pair-Aufenthalt kann den Horizont erweitern. Foto: dpa

Als Au-pair ins Ausland zu gehen, wird bei jungen Leuten immer beliebter. Dahinter steht oftmals der Wunsch nach einer Auszeit, bevor das Studium oder die Ausbildung beginnt. Die Jugendlichen lernen Land und Leute kennen, können Sprachkenntnisse erwerben oder bereits vorhandene vertiefen, haben Kost und Logis frei und bekommen sogar ein Taschengeld. In diesem Zusammenhang stellen sich Eltern die Frage, ob ihnen Kindergeld gezahlt wird, während ihr Kind im fernen Land andere Kinder betreut.

Für junge Leute, die als Au-pair ins Ausland gehen möchten, besteht unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen Anspruch auf Kindergeld bis zum 25. Le-bensjahr. Ein solches Au-pair-Verhältnis müsse von einem theoretisch-systematischen Sprachunterricht von mindestens zehn Wochenstunden begleitet sein, sagt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler. Werden ...

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