Anfang der Woche ist das endgültige Urteil im Bonndorfer Untreue-Prozess gefallen. Der Bericht des Rechnungshofs, der der BZ vorliegt, enthält interessante Details zu den Vorfällen.
Noch im Juli vergangenen Jahres sah es aus, als wäre der Finanzskandal der Seelsorgeeinheit Bonndorf-Wutach endgültig abgeschlossen. Der beschuldigte Pfarrer stellte nach dem damaligen Urteil des Waldshuter Amtsgerichts jedoch Antrag auf Revision.
Damit stand eine erneute Verhandlung an. Das Urteil vom Juli (35 Tagessätze zu jeweils 70 Euro) wurde aufgehoben. ...