Das neue Wahlrecht bleibt
Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag von FDP, Linken und Grünen zur Bundestagswahl ab.
. Bei der Bundestagswahl am 26. September gilt jenes Wahlrecht, das die schwarz-rote Koalition beschlossen hat. Ein Eilantrag von FDP, Linken und Grünen, der das verhindern wollte, scheiterte nun beim Bundesverfassungsgericht. Die Oppositionsparteien sehen durch die Reform die Chancengleichheit der Parteien verletzt.
Eigentlich hat der Bundestag 598 Sitze. Doch bei der Wahl 2017 kamen 46 Überhang- sowie 65 Ausgleichsmandate hinzu. Das Parlament wuchs auf 709 Sitze. Mit dem Argument, es ...