Im Spannungsfeld zwischen Anspruch und Realität: Das Offenburger Salmen-Gespräch hatte am Samstagabend den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes diskutiert.
Der Manager einer großen Firma, die alleinerziehende Bürgergeld-Empfängerin, der demente alte Herr, die gebrochen Deutsch sprechende Migrantin – vor dem Gesetz sind sie alle gleichgestellt, das sagt ihnen der Artikel 3 des Grundgesetzes zu. Niemand darf bevorzugt behandelt werden. Alle sollen für das gleiche Vergehen die gleiche Strafe bekommen.
Eine Grundlage dieses uns heute selbstverständlich erscheinenden ...