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Kooperationsverbot umgehen

Der Bund soll für Bildung zahlen

Bettina Wieselmann
  • Sa, 02. Februar 2013
    Südwest

     

Länder wollen Kooperationsverbot des Grundgesetzes umgehen.

Schulsozialarbeit – dafür soll in Zukunft der Bund zahlen.   | Foto: dpa
Schulsozialarbeit – dafür soll in Zukunft der Bund zahlen. Foto: dpa

STUTTGART. Das Kooperationsverbot im Grundgesetz sieht eigentlich eine Trennung von Bund und Ländern in den Bildungsinvestitionen vor. Doch dieses Verbot stört inzwischen: Parteiübergreifend besteht der Wille, mehr Geld in Wissenschaft und Bildung zu stecken. Die Länder, darunter auch Baden-Württemberg, haben jetzt entdeckt, dass der Bund auch ohne Grundgesetzänderung mehr als bisher für die Bildung tun kann.

Gemeinsam mit Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) einigten sich die Wissenschafts- und Kultusminister aller Länder am Donnerstagabend auf einen neuen Anlauf: Bayern und Nordrhein-Westfalen werden Vorschläge erarbeiten, wie mehr Geld des Bundes und der Länder in Hochschulen ...

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