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WIR ÜBER UNS: Der digitale Wurstsalatführer

  • Sa, 31. März 2018
    Gastronomie

Die Straußenführer-App der BZ ist ab sofort verfügbar.

  | Foto: Miroslav Dakov
Foto: Miroslav Dakov
Welche Straußenwirtschaften haben schon geöffnet? Wo gibt es Biospargel, Brägele mit Speckeiern, Bibiliskäs oder ein deftiges Bauernhoffrühstück? Und welche Straußen sind besonders kinderfreundlich?

All diese Fragen beantwortet der digitale Straußenführer der Badischen Zeitung – das ist eine App mit allen wichtigen Informationen von bis zu 100 Straußenwirtschaften und Winzerschenken – von der Ortenau über den Kaiserstuhl und das Markgräflerland bis zum Hotzenwald. Erstmals hat die Redaktion auch einige Ferme Auberges aufgenommen – das ist das elsässische Pendant zur südbadischen Straußenwirtschaft.

Mehr als 125 000-mal ist der digitale Straußenführer der BZ vergangenes Jahr gestartet worden. Nutzer der Straußen-App können sich ab sofort die Saisondaten für 2018 herunterladen. Die App liefert alle wichtigen Infos für den nächsten Ausflug in die Straußenwirtschaft: Öffnungszeiten, Highlights der Speisekarte, Veranstaltungen und auch Spielmöglichkeiten für kleine Kinder.

Der Download der Straußenführer-App mit fünf Straußen ist kostenlos. Wer Zugriff auf alle Straußenwirtschaften haben möchte, muss das Komplettpaket für 3,99 Euro freischalten. Für Digital-Abonnenten der BZ ist dieses Paket kostenlos. Sie können sich das Paket herunterladen, indem sie sich mit den Zugangsdaten von "Meine BZ" einloggen. Abonnenten der gedruckten BZ können ab 2,20 Euro pro Monat unter badische-zeitung.de/digitalabo ein Digitalpaket abonnieren.

Wer die Straußen-App bereits auf seinem Smartphone oder Tablet installiert hat, kann diese App weiter nutzen – es muss also keine neue App heruntergeladen werden. Um das aktuelle Straußen-Paket zu erwerben, einfach oberhalb der Straußenliste auf "Jetzt das Straußen-Paket 2018 freischalten" tippen.

Download der App unter: http://bz-straussenfuehrer.de

Ressort: Gastronomie

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Sa, 31. März 2018: PDF-Version herunterladen

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