Die Nebenkosten und ihre Abrechnung
GASTBEITRAG: Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu Betriebskosten bei Mietverhältnissen / Vergleichsmöglichkeit eingeräumt.
Soll der Mieter die Betriebskosten, im allgemeinen Sprachgebrauch Nebenkosten genannt, tragen, muss dies vertraglich geregelt sein. Fast alle Mietverträge über Wohn- oder Geschäftsräume haben eine Klausel hierzu.
Als Betriebskosten gelten 16 in der Betriebskostenverordnung aufgezählte Kostenarten wie etwa Heizung, Wasser, Strom, Grundsteuer, Sach- und Haftpflichtversicherung des Vermieters. Zusätzlich können als Nebenkosten auch "sonstige" Kostenarten vereinbart werden, die aber den "normalen" Kosten ...