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Die Nebenkosten und ihre Abrechnung

  • Sa, 08. Dezember 2018
    Haus & Garten

     

GASTBEITRAG: Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu Betriebskosten bei Mietverhältnissen / Vergleichsmöglichkeit eingeräumt.

Soll der Mieter die Betriebskosten, im allgemeinen Sprachgebrauch Nebenkosten genannt, tragen, muss dies vertraglich geregelt sein. Fast alle Mietverträge über Wohn- oder Geschäftsräume haben eine Klausel hierzu.

Als Betriebskosten gelten 16 in der Betriebskostenverordnung aufgezählte Kostenarten wie etwa Heizung, Wasser, Strom, Grundsteuer, Sach- und Haftpflichtversicherung des Vermieters. Zusätzlich können als Nebenkosten auch "sonstige" Kostenarten vereinbart werden, die aber den "normalen" Kosten ...

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