KARLSRUHE (AFP). Ehenamen aus drei oder mehr Nachnamen bleiben weiter verboten. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag in Karlsruhe verkündeten Urteil.
Zur Begründung verwiesen die Verfassungsrichter unter anderem auf die "bessere Identifikationskraft" kürzerer Ehenamen. (AZ: 1 BvR 1155/03)
Im ...