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Rechtliches

Ehe für alle steht nicht im Widerspruch zum Grundgesetz

Christian Rath
  • Fr, 30. Juni 2017, 06:00 Uhr
    Deutschland

     

Die Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare erfordert keine Verfassungsänderung. Die Ehe für alle fügt niemandem einen Nachteil zu. Also kann auch kein Bürger Verfassungsbeschwerde erheben.

Lesbisches Paar   | Foto: DPA
Lesbisches Paar Foto: DPA
KARLSRUHE. "Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen." Mit diesem Satz soll die Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert werden. Der Satz soll in ...

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