Natürlich gilt für die Verdächtigen die Unschuldsvermutung. Doch es sollte nicht verwundern, fänden die gründlichen Schweizer Ermittler im Wust der verschleierten Transaktionen doch noch Hinweise auf unrechtes Tun.
Das sogenannte Sommermärchen 2006 ist noch in guter Erinnerung. Deutschland präsentierte sich ...