Sie sind nach wie vor gefährlich - daher ist die Dauerüberwachung der Ex-Sicherungsverwahrten in Freiburg rechtens. Das entschied das Verwaltungsgericht und lehnte einen Antrag der Betroffenen ab.
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat die Eilanträge von drei aus der Sicherungsverwahrung entlassenen Sexualstraftätern abgelehnt. Diese wollten, dass ihre 24-Stunden-Observation beendet wird. (Aktenzeichen: 4 K 2629/10, 4 K 2631/10, 4 K 2633/10).
Die drei Männer waren Mitte des ...