Account/Login

Gerichtsentscheid

Ex-Sicherungsverwahrte: Dauerüberwachung ist rechtens

Joachim Röderer
  • sill &

  • Mo, 03. Januar 2011, 14:01 Uhr
    Freiburg

     

Sie sind nach wie vor gefährlich - daher ist die Dauerüberwachung der Ex-Sicherungsverwahrten in Freiburg rechtens. Das entschied das Verwaltungsgericht und lehnte einen Antrag der Betroffenen ab.

Ex-Sicherungsverwahrte: Dauerüberwachung ist rechtens.  | Foto: WoGi - Fotolia
Ex-Sicherungsverwahrte: Dauerüberwachung ist rechtens. Foto: WoGi - Fotolia
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat die Eilanträge von drei aus der Sicherungsverwahrung entlassenen Sexualstraftätern abgelehnt. Diese wollten, dass ihre 24-Stunden-Observation beendet wird. (Aktenzeichen: 4 K 2629/10, 4 K 2631/10, 4 K 2633/10).
Die drei Männer waren Mitte des ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel