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Feste Größe auf der Denkmalliste

  • Sa, 29. Juni 2002
    Kreis Breisgau-Hochschwarzwald

     

Landesdenkmalamt möchte alten Fernsehturm weiter erhalten / Möglicher Abbruch an ganz konkrete Voraussetzungen geknüpft.

FELDBERG (rm). Das Landesdenkmalamt möchte den denkmalgeschützten alten Fernsehturm auf dem Seebuck erhalten. Nur unter drei Kriterien kann ein unter Denkmalschutz stehendes Bauwerk abgerissen werden. Helmut Unseld, Erster Landesbeamter im Landratsamt besichtigte am Donnerstagmorgen zusammen mit Baurechtsleiter Lögler den ausgedienten Fernsehturm.

Als denkmalgeschützt gelten Bauwerke, die entweder als eingetragene Denkmale gelten und im Denkmalbuch beim Regierungspräsidium eingetragen sind, oder auf der Denkmalliste stehen, auf der die Bauwerke flächendeckend verzeichnet ...

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