Wegen Steuerbetrugs hat die Stadt einem Standbetreiber vom Münsterplatz das Ausüben des Gewerbes untersagt. Er hatte im Januar einen Strafbefehl wegen Steuerbetrugs kassiert.
Die Stadtverwaltung Freiburg hat einen Wurststand-Betreiber vom Münsterplatz mit einem Gewerbeverbot belegt. Der Grund: Er hatte im Januar einen Strafbefehl wegen Steuerbetrugs kassiert. Der Betreiber hatte gegen das städtische Verbot zwar Widerspruch eingelegt, scheiterte dann aber vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim. Nach 43 Jahren ...