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Handwerk leicht gemacht

  • Sa, 28. Juni 2003
    Wirtschaft

     

Bundestag beschließt, dass künftig jeder einfache Tätigkeiten ausüben darf.

BERLIN (dpa). Einfache Handwerksarbeiten können künftig von jedem angeboten werden, ohne dass Handwerkskammern oder Behörden dagegen einschreiten. Der Bundestag beschloss am Freitag mit der kleinen Novelle des Handwerksrechts eine gesetzliche Klarstellung. Darin werden einfache Tätigkeiten als solche Angebote definiert, die in zwei bis drei Monaten erlernbar sind.

Für Ich-AGs werden damit zugleich neue Möglichkeiten erschlossen. Die Opposition lehnte das Gesetz nach einer von heftigem Streit geprägten ...

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