Karlsruhe wusste zu wenig
Die Informationen über den V-Mann und Zeugen im NPD-Verbotsprozess flossen nur spärlich.
FREIBURG. Das Bundesverfassungsgericht dürfte mit seiner Absage der mündlichen Verhandlung über das NPD-Verbot nicht mehr ganz glücklich sein. Denn der als Zeuge geladene NPD-Mann Wolfgang Frenz war nur bis 1995 V-Mann des nordrhein-westfälischen Landesamts für Verfassungsschutz. Karlsruhe war jedoch davon ausgegangen, dass er bis zuletzt für den Staat gespitzelt hatte.
Wer hat Schuld? In Nordrhein-Westfalen hatte man jedenfalls nie aus den Augen verloren, dass der in den Verbotsanträgen mehrfach zitierte Wolfgang Frenz ein ehemaliger V-Mann des Landes war. Doch schon dem Rechtsvertreter der Bundesregierung, Hans-Peter ...