Eine muslimische Krankenschwester wollte in einer evangelischen Klinik Kopftuch tragen, aber ihr Chef sagte Nein. Dieses Verbot ist rechtens – und nicht das erste seiner Art.
Wer in einer evangelischen Einrichtung ein muslimisches Kopftuch tragen will, verstößt gegen seine arbeitsrechtlichen Pflichten. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Muslimische Krankenschwestern müssten sich in christlichen Krankenhäusern neutral verhalten und dürften ihre ...