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Gericht weist Klage gegen Kik ab

Hannes Koch
  • Fr, 11. Januar 2019
    Wirtschaft

Schmerzensgeld-Ansprüche von vier Opfern des Brandes einer Textilfabrik in Pakistan sind verjährt / Berufung ist möglich.

BERLIN/DORTMUND. Ob der Textil-Discounter Kik eine Mitverantwortung für die Todesfälle in seiner pakistanischen Zulieferfabrik trägt, wird vorläufig nicht vor einem deutschen Gericht geklärt. Die Ansprüche auf Schmerzensgeld von vier Klägern seien nach pakistanischem Recht verjährt, urteilte das Landgericht Dortmund am Donnerstag. Eine Berufung gegen die Entscheidung ist möglich.

Beim Brand der Fabrik Ali Enterprises in Karatschi in Pakistan im September 2012 starben 259 Arbeiterinnen und Arbeiter. Die Zulieferfirma produzierte unter anderem für die Geschäfte der Tengelmann-Tochter Kik. Im Namen von vier Opfern und Hinterbliebenen ...

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