Kinder müssen zahlen
BGH: Zwei Töchter müssen für die Pflege ihres Vaters das geschenkte Geld zurückgeben.
BERLIN (AP/BZ). Beschenkte müssen im Fall einer Verarmung des Geldgebers noch nach dessen Tod mit Rückforderungen rechnen. Der Zehnte Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat in zwei Urteilen, die am Mittwoch verkündet wurden, entschieden, dass der Anspruch auf Rückforderung nicht mit dem Tod des Schenkers erlischt.
Damit erweitert das Gericht die Möglichkeiten zur Rückforderung. Das dürfte Auswirkungen auf Erblasser haben, die ihren Besitz aus steuerlichen Gründen vor ...