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Winzer müssen zahlen

Christian Rath
  • Mi, 25. Juni 2014
    Südwest

Bundesverfassungsgericht: Abgabe für den Deutschen Weinfonds ist verfassungsgemäß.

Will beworben werden: deutscher Wein   | Foto: DWI
Will beworben werden: deutscher Wein Foto: DWI

KARLSRUHE. Die deutschen Winzer und Weinabfüller müssen auch künftig eine Zwangsabgabe für die deutsche Weinwerbung bezahlen. Das Bundesverfassungsgericht billigte jetzt die Abgabe für den Deutschen Weinfonds. Das Urteil betrifft auch die Weinwirtschaft in Südbaden.

Jeder Winzer muss jährlich 67 Cent pro Ar Anbaufläche abgeben. Von den Weinkellereien werden 67 Cent pro 100 Liter Wein verlangt. Das Geld fließt an den Deutschen ...

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