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Sanierungskosten

BGH begrenzt Ersatzansprüche von Hauskäufern

Christian Rath
  • Sa, 05. April 2014, 00:00 Uhr
    Wirtschaft

     

Wer ein Haus verkauft, haftet nicht unbegrenzt für eventuellen Sanierungsbedarf. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil entschieden.

Das bedeutet: Der Käufer des Hauses hat keinen Anspruch auf unverhältnismäßig hohen Schadensersatz (Az: V ZR 275/12).
Im konkreten Fall hatte eine damals 19-jährige Studentin von ihrem Vater ein Mietshaus in Berlin-Kreuzberg geerbt. Die unerfahrene junge Frau verkaufte das Haus zu einem ...

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