Die Staatsanwaltschaft hat acht Jahre Jugendstrafe und zwei Mal Lebenslänglich im Neuenburger Rachemordprozess beantragt. Das Motiv sei Rache für ein mutmaßliche Vergewaltigung.
Für die nach seiner Überzeugung heimtückische und aus niedrigen Beweggründen begangene Ermordung eines 27-Jährigen auf dem Pendlerparkplatz in Neuenburg am 18. Juni 2014 hat Oberstaatsanwalt Eckart Berger am späten Mittwochnachmittag eine achtjährige Jugendstrafe für den 17-jährigen Angeklagten gefordert.
Auf Lebenslänglich wegen Mordes lauteten seine Anträge für ...