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Plädoyer

Rachemordprozess: Ankläger sieht Mordvorwürfe als erwiesen an

  • Mi, 25. November 2015, 19:37 Uhr
    Neuenburg

Die Staatsanwaltschaft hat acht Jahre Jugendstrafe und zwei Mal Lebenslänglich im Neuenburger Rachemordprozess beantragt. Das Motiv sei Rache für ein mutmaßliche Vergewaltigung.

Wurde die Ermordung des 27-Jährigen gemeinsam geplant?  | Foto: dpa
Wurde die Ermordung des 27-Jährigen gemeinsam geplant? Foto: dpa
Für die nach seiner Überzeugung heimtückische und aus niedrigen Beweggründen begangene Ermordung eines 27-Jährigen auf dem Pendlerparkplatz in Neuenburg am 18. Juni 2014 hat Oberstaatsanwalt Eckart Berger am späten Mittwochnachmittag eine achtjährige Jugendstrafe für den 17-jährigen Angeklagten gefordert.
Auf Lebenslänglich wegen Mordes lauteten seine Anträge für ...

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