Bei drohender Obdachlosigkeit kümmert sich gegebenenfalls die Obdachlosenbehörde um eine Notunterkunft.
Wenn der Mieter nach Erhalt der Wohnungskündigung auf Räumung verurteilt wird, droht die Zwangsräumung durch den Gerichtsvollzieher. In Ausnahmefällen hat der Mieter die Möglichkeit, beim Amtsgericht einen Antrag auf Vollstreckungsschutz für kurze Zeit zu stellen, was spätestens ...