Maximal eine Million Euro sollen Sparer beim Zusammenbruch einer Privatbank im Jahr 2030 noch erhalten. Doch einen Großteil der Privatanleger betrifft die neue Regelung überhaupt nicht.
Die deutschen Privatbanken werden in Zukunft geschädigte Anleger, Stiftungen, soziale Einrichtungen und Unternehmen nicht mehr so großzügig für ihre Einlagen entschädigen, wenn eine Bank zusammenbricht. Der Bundesverband deutscher Banken (BdB) zieht ab 2023 erstmals Obergrenzen für eine Entschädigung ein und senkt sie bis ...