Virtuell bestellt, real bestraft
Freiheitsstrafe auf Bewährung für einen Schopfheimer, der über das Internet Drogen bezog.
SCHOPFHEIM/BAD SÄCKINGEN. Im Internet ist offensichtlich alles zu haben, auch Drogen. Ein 39 Jahre alter Angestellter aus Schopfheim bezog auf diesem Weg diverse Betäubungsmittel und wurde nun wegen Erwerbs und Abgabe vom Schöffengericht Bad Säckingen zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt.
Das Gericht gewährte dem Angeklagten trotz einer einschlägigen Vorstrafe Bewährung, weil er seit Jahren eine feste Arbeitsstelle hat und seinen Verpflichtungen als Vater zweier Teenager regelmäßig ...