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30. November 2010 20:05 Uhr

Hintergrund

Dokumentation: Heiner Geißlers Schlichterspruch im Wortlaut

Heiner Geißler hat am Dienstag seinen Schlichterspruch zum umstrittenen Bahnprojekt Stuttgart 21 verkündet. Badische-Zeitung.de dokumentiert die wichtigsten Auszüge des Wortlauts.

  1. Die Wort von Heiner Geißler zum Nachlesen. Foto: dpa

"Wichtiges Ziel der Schlichtung war (...) eine Versachlichung und eine neue Form unmittelbarer Demokratie, um wieder ein Stück Glaubwürdigkeit und mehr Vertrauen für die Demokratie zurückzugewinnen.

Die Schlichtung hat mit dem sachlichen Austausch von Argumenten unter gleichberechtigter Teilnahme von Bürgern aus der Zivilgesellschaft etwas nachgeholt, was schon vor vier oder fünf Jahren hätte stattfinden sollen. Die Schlichtung konnte jedoch diesen Fehler nur teilweise reparieren. Unabhängig vom Ergebnis in der Sache, war die Schlichtung (...) ein Erfolg.

Bürgerinitiativen aus der Zivilgesellschaft, Projektgegner wie – befürworter, Ministerpräsident, Minister, Bahnvorstände, Bürgermeister, Abgeordnete haben sich an einen Tisch gesetzt und in neun Schlichtungsrunden vom 22. Oktober bis zum 30. November die Argumente ausgetauscht. Das wäre noch vor zwei Monaten unvorstellbar gewesen – wenn man an die Bezeichnungen denkt, die hin- und hergegangen sind. (...)

Die Projektgegner haben bewiesen – und K21-Befürworter, muss ich dazusagen -, dass sie für das von ihnen ausgeübte Demonstrationsrecht gute Gründe haben. Dies wird von der anderen Seite anerkannt. Die Debatte wurde auf Augenhöhe geführt. Auch dies hat es in dieser Form noch nie gegeben.

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Die Bereitschaft der Landesregierung, hier mitzumachen, kann auch als Gegenbeweis zu der weit verbreiteten Meinung gelten: "Die da oben machen, was sie wollen". Die Gleichberechtigung wurde auch dadurch sichergestellt, dass das Land Baden-Württemberg alle Ausgaben der Projektgegner und K21- Befürworter für Gutachten und Sachverständige übernommen hat.

Grundvoraussetzung für das Gelingen der Schlichtung war die vom Ministerpräsidenten ausgegebene Parole: nicht nur "alle an den Tisch", sondern auch "alleFakten auf den Tisch". Dieser Faktencheck ist weitgehend gelungen, angesichts der Komplexität des Problems fast ein Wunder. Lediglich das Zurückhalten von Detailinformationen zur Projektfinanzierung wegen der Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen bei den Ausschreibungen blieb unbefriedigend. Durch die Einsetzung von drei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften wurde dieser Mangel jedoch in meinen Augen weitgehend behoben.

"Einer der Hauptgründe für das Misstrauen gegenüber der Politik, und man kann auch sagen gegenüber der Wirtschaft, ist die wachsende Undurchschaubarkeit der politischen und ökonomischen Vorgänge, wie sie sich in der zurückliegenden Finanzkrise gezeigt haben. Die totale Öffentlichkeit und Transparenz des Schlichtungsverfahrens sollte die Gegenposition zu praktizierter Geheimhaltung und Konservierung von Herrschaftswissen bilden. (...)

Die Schlichtung war daher auch moderne Aufklärung im besten Sinne von Immanuel Kant, nämlich die Menschen zu befähigen, sich aus, wie er sagte, "unverschuldeter Unmündigkeit zu befreien" und dadurch, so seine Formulierung, "jederzeit selbstständig denken zu können", das heißt, sein eigenes Urteil sich bilden zu können.

In der Presse, aber auch in den Parlamenten und Regierungen außerhalb von Baden-Württemberg wurde die Frage gestellt, ob die Bürger in Zukunft den Regierungen und den Parlamenten nachträglich in die Parade fahren dürfen und dadurch die repräsentative Demokratie gefährden. Dies ist eine berechtigte Frage, aber in der Zeit der Mediendemokratie mit Internet, Facebook, Blogs, einer Million Webseiten und der Organisation von zehntausenden Menschen per Mausklick kann die Demokratie nicht mehr so funktionieren wie im letzten Jahrhundert.

Die Zeit der Basta-Politik ist vorbei. Auch Parlamentsbeschlüsse werden hinterfragt, vor allem, wenn es Jahre dauert, bis sie realisiert werden. Sie müssen jedenfalls in dieser Zeit immer wieder begründet und erläutert werden.

Die Fristen zwischen Planung und Realisierung von Großprojekten sind viel zu lang. Die Öffentlichkeit muss ja heute schon nach Paragraf 3 des Baugesetzbuchs über Pläne und Alternativen frühzeitig informiert werden. Dies Bestimmung steht jedoch auf dem Papier und wird nicht eingehalten.

Notwendig ist zudem, dass die Möglichkeiten offiziell ermöglicht und geprüft werden. Das Fehlen dieser Möglichkeiten war eine der größten Schwächen im Verfahren von Stuttgart 21. Wäre zum Beispiel die Ursprungsplanung von Professor Heimerl ähnlich der sogenannten Zürcher Lösung oder anderer Pläne, wie zum Beispiel K 21, gleichberechtigt zu S21 in den Planfeststellungsverfahren zur Debatte gestellt worden, wäre der Tiefbahnhof möglicherweise auch das Resultat der Prüfungen gewesen (...).

Dies war auch nicht, um dies deutlich zu sagen, der Fehler der jetzigen Landesregierung. Sie hat dieses Defizit geerbt. Ministerpräsident Mappus hat konsequenterweise eine gesetzliche Reform des Baurechts bereits vorgeschlagen.

Wir brauchen nach meiner Auffassung in Deutschland eine Verstärkung der unmittelbaren Demokratie. Sicher kann das Schweizer Modell nicht eins zu eins auf Deutschland übertragen werden. Aber wir sollten, um Entwicklungen wie bei Stuttgart 21 in Zukunft zu verhindern, das Beteiligungsverfahren der Schweiz übernehmen, zumindest für Großprojekte (...). Solange das im Bund und in den Ländern nicht möglich ist, bietet sich das hier praktizierte Stuttgarter Modell als Prototyp an, als institutionalisierte Bürgerbeteiligung auf Augenhöhe."

"Es war von vornherein klar, dass in der gegebenen Situation einKompromiss zwischen Kopfbahnhof und Tiefbahnhof nicht möglich ist. Ein Kompromiss ist heute auch deswegen nicht möglich, weil sich die Politik vor der Landtagswahl der beiden Bahnhöfe regelrecht bemächtigt hat (...): die CDU offiziell für Stuttgart 21 und die Grünen per Parteitagsbeschluss dagegen und für K21.

Bei dieser Sachlage wäre es für mich das Einfachste gewesen, eine Volksabstimmung oder eine Bürgerbefragung vorzuschlagen. (...) Ein Bürgerentscheid zu der Grundsatzfrage "Stuttgart 21 ja oder nein" ist (...) rechtlich unzulässig. Bei einer bloßen Bürgerbefragung hätte das Ergebnis keinerlei Einfluss auf den Fortgang des Projekts.Die Deutsche Bahn ist nicht verpflichtet, einem solchen Votum zu folgen. Hinzu kommt, dass der Vorstand der Bahn gesetzlich verpflichtet ist, Schaden vom Unternehmen abzuwenden, der bei einem Baustopp von S21 in Milliardenhöhe entstünde.

Die Schlichtung ist ein neues Projekt unmittelbarer Demokratie mit großer Transparenz. Es kommt aber dennoch für mich nicht infrage, am Ende alles offenzulassen. Ich hatte mir zunächst überlegt, eine Abwägung der Urteile und Argumente zu allen wichtigen Streitpunkten vorzunehmen. (...) Dies hätte aber mit Sicherheit jeden Zeitrahmen gesprengt und zu sofortigem und aus jeweiliger Sicht berechtigtemWiderspruch (...) geführt. Ich kann jedoch eine grundsätzliche Bewertung der unterschiedlichen Positionen vornehmen und Schlussfolgerungen für die Zukunft ziehen:

Ich beginne mit den Vorschlägen der K21-Befürworter:(...) Dies ist sicher ein ganz wichtiges Resultat der Schlichtung: dass die Idee eines erneuerten Kopfbahnhofs mit Bau eines Anschlusstunnels von Obertürkheim nach Denkendorf zur Neubaustrecke mit Abzweig zum Flughafen trassenmäßig realisierbar und technisch möglich ist.

Gleichzeitig haben die Projektgegner eine Reihe von fundierten Gründen gegen Stuttgart 21 und die Neubaustrecke vorgetragen und vor allem auf Risiken, Mängel und Probleme der S-21-Projektion hingewiesen. Dies betrifft zunächst vor allem die knappe Dimensionierung des Tiefbahnhofs mit nur acht Gleisen imHinblick auf die prognostizierte und gewünschte Zunahme der Personenverkehrs.

Dasselbe gilt für den Ausbau zweigleisiger Strecken im Bereich des Flughafens und der sogenannten Wendlinger Kurve, und die Beseitigung des Engpasses zwischen Zuffenhausen und dem Tiefbahnhof. Beachtliche Verbesserungsvorschläge betreffen die Notwendigkeit von kreuzungsfreien Einfahrten in den Tiefbahnhof.

Ich empfehle der Bahn, aus diesen und anderen berechtigten Kritikpunkten Konsequenzen zu ziehen.Dennoch halte ich die Entscheidung, Stuttgart 21 fortzuführen, für richtig. Die Gegner von Stuttgart 21 haben in den Schlichtungsgesprächen deutlich machen können, dass es mit dem Kopfbahnhof 21 eine durchaus attraktive Alternative gibt, es gibt jedoch ganz konkrete Nachteile. Der am schwersten wiegende Nachteil liegt darin, dass aus heutiger Sicht eine Verwirklichung des Kopfbahnhofs 21 nicht als gesichert angenommen werden kann, da weder ausreichende Planungen und deshalb auch keine Planfeststellungen, also Baugenehmigungen vorliegen. Zudem ist die Finanzierungsgrundlage logischerweise dann auch nicht gegeben; in der Schlichtungsrunde wurden zudem die Kosten für einen Kopfbahnhof 21 sehr unterschiedlich eingeschätzt.

Für Stuttgart 21 dagegen gibt es eine Baugenehmigung, und dies ist für die Deutsche Bahn AG gleichbedeutend mit einem Baurecht. Es wäre zwar theoretisch möglich, den Bau des Tiefbahnhofs politisch zu torpedieren, aber die rechtliche Situation scheint mir eindeutig: Der Bau von Stuttgart 21 käme nur dann nicht, wenn die Bahn AG freiwillig darauf verzichten würde. Dazu ist die Bahn nicht bereit, das war zu erwarten. Herr Dr. Kefer (Bahnvorstand) hat für den Fall eines Projektausstiegs in den vorletzten Schlichtungsrunde am letzten Freitag bereits eine umfassende gerichtliche Klage angekündigt.

Bei einem Ausstieg aus Stuttgart 21 entstünden den Projektträgern, insbesondere der Bahn AG, hohe Kosten, die von den S21-Gegnern mit 600 Millionen Euro, von der Bahn auf gut 2,8 Milliarden Euro beziffert werden. Deshalb haben wir diese Frage von drei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften einer Plausibilitätsprüfung unterziehen lassen: Eine der Gesellschaften kommt zu der Auffassung, dass ein Ausstieg rund 1 Milliarde Euro kosten würde, die beiden anderen gehen sogar von 1,5 Milliarden Euro aus. Das ist viel Geld dafür, dass man am Ende nichts bekommt.

Die Plausibilität der Kosten von Stuttgart 21 hat zwar Risiken deutlich aufgezeigt, in der Summe aber wirklich keinen wirklich überzeugenden Anhaltspunkt dafür gebracht, das Projekt aus Kostengründen zum jetzigen Zeitpunkt doch noch zu stoppen. (...)

Einen Kompromiss zwischen Stuttgart 21 und einem Kopfbahnhof 21 kann es nicht geben, die Gründe hierfür habe ich dargelegt. Also kann eine Chance zur Verkleinerung des vorhandenen Konfliktpotenzials und eine Entschärfung des Konflikts nur noch darin gesucht und gefunden werden, wichtige und berechtigte Kritikpunkte der S21-Gegner aufzugreifen, offensichtliche Schwachstellen zu beseitigen und Stuttgart 21 als Bahnknoten im Interesse der Menschen deutlich leistungsfähiger, baulich attraktiver, umweltfreundlicher, behindertenfreundlicher und sicherer zu machen eben zu Stuttgart 21 PLUS.

Ich kann den Bau des Tiefbahnhofs nur befürworten, wenn entscheidende Verbesserungen an dem ursprünglichen Projekt vorgenommen werden (...). In der Schlichtung ist auch noch einmal klar geworden, dass der Tiefbahnhof nur dann einen Sinn hat, wenn gleichzeitig die Neubaustrecke zwischen Ulm-Wendlungen verwirklicht wird. (...)

Was ich jetzt vortrage, halten beide Seiten für notwendig, Verbesserungen und Änderungen (...): Die durch den Gleisabbau freiwerdenden Grundstücke werden der Grundstücksspekulation entzogen und daher in eine Stiftung überführt, in deren Stiftungszweck folgende Ziele festgeschrieben werden müssen: Erhaltung einer Frischluftschneise für die Stuttgarter Innenstadt. Die übrigen Flächen müssen ökologisch, familien- und kinderfreundlich, mehrgenerationengerecht, barrierefrei und zu erschwinglichen Preisen bebaut werden. Für notwendig halte ich (...) eine offene Parkanlage mit großen Schotterflächen.

Die Bäume im Schlossgarten bleiben erhalten. Es dürfen nur diejenigen Bäume gefällt werden, die ohnehin wegen Krankheiten, Altersschwäche in der nächsten Zeit absterben würden. Wenn Bäume durch den Neubau existenziell gefährdet sind, (...) werden sie in eine geeignete Zone verpflanzt und nicht umgesägt. Die Stadt sollte für diese Entscheidungen ein Mediationsverfahren mit Bürgerbeteiligung vorsehen.

Die Gäubahn bleibt aus landschaftlichen, ökologischen und verkehrlichen Gesichtspunkten erhalten und wird leistungsfähig (...) an den Tiefbahnhof angebunden.

Im Bahnhof selber wird die Verkehrssicherheit entscheidend verbessert. Im Interesse von Behinderten, Familien mit Kindern, älteren und kranken Menschen müssen die Durchgänge gemessen an der bisherigen Planfeststellung verbreitert werden, die Fluchtwege sind barrierefrei zu machen. Die bisher vorgesehenen Maßnahmen im Bahnhof und in den Tunnels zum Brandschutz und zur Entrauchung müssen verbessert werden. (...)

Für das Streckennetz sind folgende Verbesserungen vorzusehen: Erweiterung des Tiefbahnhofs um ein 9. und 10. Gleis, zweigleisige westliche Anbindung des Flughafen Fernbahnhofs an die Neubaustrecke, zweigleisige und kreuzungsfrei angebundene Wendlinger Kurve, Anbindung der bestehenden Ferngleise von Zuffenhausen an den neuen Tunnel von Bad Cannstatt zum Hauptbahnhof, Ausrüstung aller Strecken von S 21 bis Wendlingen zusätzlich mit konventioneller Leit- und Sicherungstechnik.

Die Deutsche Bahn AG verpflichtet sich, einen Stresstest für den geplanten Bahnknoten Stuttgart 21 anhand einer Simulation durchzuführen. Sie muss dabei den Nachweis führen, dass ein Fahrplan mit 30 Prozent Leistungszuwachs in der Spitzenstunde mit guter Betriebsqualität möglich ist.

(...) Auch für den Fall einer Sperrung des S-Bahn-Tunnels oder des Fildertunnels muss ein funktionierendes Notfallkonzept vorgelegt werden. Die Projektträger verpflichten sich, alle Ergänzungen der Infrastruktur, die sich aus den Ergebnissen der Simulation als notwendig erweisen, bis zur Inbetriebnahme von S 21 herzustellen.

Welche der von mir vorgeschlagenen Baumaßnahmen zur Verbesserung der Strecken bis zur Inbetriebnahme von S 21 realisiert werden, hängt von den Ergebnissen der Simulation ab.

Aller Voraussicht nach wird der Bau des Bahnhofs S 21 fortgesetzt werden. Ein Baustopp bis zur Landtagswahl ist sowohl von der Bahn wie von der Landesregierung abgelehnt worden. Es ist damit zu rechnen, dass der Protest trotz Stuttgart 21 PLUS anhalten wird. Es ist nicht auszuschließen, dass es bei bestimmten Bautätigkeiten zu Konfliktsituationen kommen kann. Nach den positiven Erfahrungen in dieser Schlichtungsrunde rege ich an, eine situationsbedingte Schlichtung in ähnlicher Zusammensetzung unter Vorsitz eines Moderators, zum Beispiel den Bischöfen oder eines Vertreters der Robert-Bosch-Stiftung, vorzusehen.

Die Schlichtung als solche, die Art und Weise der Diskussion, hat in der Bevölkerung ein überaus positives Echo gefunden. Dies könnte für den kommenden Wahlkampf ein Hinweis dafür sein, dass die Wahlchancen, je nachdem, wie sich die Parteien benehmen, umso größer werden, je mehr die Diskussionen um den Hauptbahnhof Stuttgart auf dem Niveau der jetzt zu Ende gehen Schlichtung geführt werden. (...) Ich wünsche dem Stuttgarter Demokratie-Modell eine weite Verbreitung in Deutschland."

Autor: dpa