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Unterricht nur ohne Kopftuch

Christian Rath
  • Mi, 19. März 2008
    Südwest

     

Verwaltungsgerichtshof besteht mit seinem Urteil im Fall der Muslimin Doris Graber auf strikter Anwendung des Schulgesetzes.

MANNHEIM. Für die muslimische Lehrerin Doris Graber wird es langsam eng. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim bestätigte am Dienstag die Weisung der Schulbehörde, dass sie im Unterricht ihr Kopftuch abnehmen muss. Sie könne sich nicht darauf berufen, dass an einer anderen Schule in Baden-Württemberg Nonnen mit Nonnenhaube unterrichten. Der VGH hob damit das Urteil der Vorinstanz auf.

Noch im Sommer 2006 sah es besser aus für Graber. Da hatte das Stuttgarter Verwaltungsgericht entschieden, dass die Landesregierung ihr Verbot religiöser Kleidung in der Schule so lange nicht ...

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