Wer seinen Wein als Qualitätswein in den Verkauf bringen will, muss ihn zur Weinprüfung anmelden. Manche Prüfer testen hoch konzentriert bei einer Prüfung bis zu 60 Weine.
Aus was ein Wein bestehen und in welcher Qualitätsklasse er verkauft werden darf, regelt das Weingesetz. Um das zu kontrollieren, betreibt der Staat einen erheblichen Aufwand, indem er alle eingereichten Weine von Fachleuten prüfen lässt. In Baden ist dafür das Staatliche Weinbauinstitut Freiburg (WBI) zuständig. Die starke ...