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Bürgerpflicht

Wer das Wahlhelferamt in Schopfheim grundlos ablehnt, muss ein Bußgeld bezahlen

André Hönig
  • Di, 16. April 2024, 19:01 Uhr
    Schopfheim

     

BZ-Plus Die Stadt Schopfheim kann künftig 500 Euro Bußgeld verlangen, wenn ein Ehrenamt ohne wichtige Begründung abgelehnt wird. Konkret geht es dabei um die Suche nach Wahlhelfern.

Wer grundlos ein Ehrenamt  wie etwa das des Wahlhelfers ablehnt, zahlt künftig.  | Foto: Hönig
Wer grundlos ein Ehrenamt wie etwa das des Wahlhelfers ablehnt, zahlt künftig. Foto: Hönig
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