Zweifel an Erbschaftsteuer
Bundesfinanzhof sieht in der Ungleichbehandlung von Steuerzahlern einen Verfassungsbruch.
MÜNCHEN/BERLIN (AP/dpa). Das Gesetz zur Erbschaft- und Schenkungsteuer ist nach Auffassung des Bundesfinanzhofes teilweise verfassungswidrig. Die zum Teil höchst unterschiedliche Besteuerung bei der Vererbung von Immobilien, Unternehmen oder land- und forstwirtschaftlichen Vermögen verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes, entschied das oberste deutsche Finanzgericht.
Die Regelungen zur Bemessungsgrundlage muss nun das Bundesverfassungsgericht prüfen. Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums sagte, bis zur endgültigen Klärung seien alle Erbschaftsteuerbescheide als ...