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Phantasie ist erlaubt

Christian Rath
  • Do, 10. April 2014
    Wirtschaft

     

Das Bundesverfassungsgericht lässt Flashmobs als Mittel des Arbeitskampfes zu.

Bunt ist der Protest.  | Foto: dpa
Bunt ist der Protest. Foto: dpa

KARLSRUHE. Gewerkschaften dürfen nicht nur streiken, sondern Unternehmen auch mit sogenannten Flashmobs heimsuchen. Das entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht (Az.: 1 BnvR 3185/09).

Flashmobs sind scheinbar spontane Menschenansammlungen, bei denen die Teilnehmer ungewöhnliche oder störende Dinge tun. Was ein gewerkschaftlicher Flashmob ist, das war im ...

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