Phantasie ist erlaubt
Das Bundesverfassungsgericht lässt Flashmobs als Mittel des Arbeitskampfes zu.
KARLSRUHE. Gewerkschaften dürfen nicht nur streiken, sondern Unternehmen auch mit sogenannten Flashmobs heimsuchen. Das entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht (Az.: 1 BnvR 3185/09).
Flashmobs sind scheinbar spontane Menschenansammlungen, bei denen die Teilnehmer ungewöhnliche oder störende Dinge tun. Was ein gewerkschaftlicher Flashmob ist, das war im ...